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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 4 KR 552/10   

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https://dejure.org/2014,104229
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 4 KR 552/10 (https://dejure.org/2014,104229)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.03.2014 - L 4 KR 552/10 (https://dejure.org/2014,104229)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. März 2014 - L 4 KR 552/10 (https://dejure.org/2014,104229)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 7/02 R

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld - unbezahlter Urlaub - Beginn der Schutzfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 4 KR 552/10
    Ausreichend ist insoweit nach der Rechtsprechung ein unbezahlter Sonderurlaub, da dieser das bestehende Arbeitsverhältnis perpetuiert (siehe nur: BSG, Urteil vom 17. Februar 2004, B 1 KR 7/02 R, Rn. 16).

    Zu verweisen ist auf einschlägige Rechtsprechung und Kommentatur etwa bei: - BSG, Urteil vom 17. Februar 2004, B 1 KR 7/02 R, Rn. 19 ff. - BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 17/07 R, Rn. 22, ff. - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2007, L 11 KR 1574/07, Rn. 33 ff. - Pitz in Juris-PK, § 24i SGB V, Rn. 14, 16 - Nolte in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 24i SGB V, Rn. 8 - Joussen in Becker/Kingreen, Kommentar zum SGB V, § 200 RVO, Rn. 2 - Wagner in Krauskopff, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung - Kommentar, § 24i SGB V, Rn. 14 aE Den in diesen Entscheidungen des BSG zitierten Besprechungsergebnissen der Krankenkassen-Spitzenverbände etwa aus den Jahren 1996 und 2005, in denen als ausschließlicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Mitgliedschaft zu einer gesetzlichen Krankenkasse am Beginn der Mutterschutzfrist festgehalten wird, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen.

    Zwar wird dieser spätere Beginnzeitpunkt von der Rechtsprechung des BSG und der einschlägigen Kommentatur insbesondere in Fällen der Beendigung von unbezahltem Urlaub nur unter der Einschränkung als anspruchswahrend zugelassen, dass kein Missbrauchstatbestand vorliegt, der etwa dann angenommen werden könne, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer den unbezahlten Urlaub gleichsam "kollusiv" bis über den Beginnzeitpunkt der Mutterschutzfrist hinaus vereinbaren, um so der Arbeitnehmerin den Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach der neueren Rechtsprechung des BSG zu erhalten, ohne dass der Arbeitsgeber bereits seit Beginn des Sonderurlaubs noch Arbeitsentgelt zu zahlen hätte (so etwa: BSG, Urteil vom 17. Februar 2004, a.a.O., Rn. 23; Pitz, a.a.O., Rn. 14).

    In diesem Fall tritt eine vor Beginn des befristeten Sonderurlaubes bestehende Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wieder in Kraft (siehe etwa: BSG, Urteil vom 17. Februar 2004, a.a.O., Rn. 30 mit Bezug auf BSG-Rechtsprechung des 12. Senats; Nolte, a.a.O., § 24i SGB V, Rn. 12).

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 17/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch einer Beamtin auf Mutterschaftsgeld gegen ihre

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 4 KR 552/10
    Zu verweisen ist auf einschlägige Rechtsprechung und Kommentatur etwa bei: - BSG, Urteil vom 17. Februar 2004, B 1 KR 7/02 R, Rn. 19 ff. - BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 17/07 R, Rn. 22, ff. - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2007, L 11 KR 1574/07, Rn. 33 ff. - Pitz in Juris-PK, § 24i SGB V, Rn. 14, 16 - Nolte in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 24i SGB V, Rn. 8 - Joussen in Becker/Kingreen, Kommentar zum SGB V, § 200 RVO, Rn. 2 - Wagner in Krauskopff, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung - Kommentar, § 24i SGB V, Rn. 14 aE Den in diesen Entscheidungen des BSG zitierten Besprechungsergebnissen der Krankenkassen-Spitzenverbände etwa aus den Jahren 1996 und 2005, in denen als ausschließlicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Mitgliedschaft zu einer gesetzlichen Krankenkasse am Beginn der Mutterschutzfrist festgehalten wird, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen.

    Überdies wird durch diese Vorgehensweise ein Verstoß gegen das EU-rechtliche Antidiskriminierungsrecht vermieden, worauf das BSG in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2008, a.a.O., Rn. 23 sowie das LSG Baden-Württenberg, a.a.O., Rn. 34 ausdrücklich hingewiesen haben.

    Zutreffend hat deshalb das LSG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 15. Mai 2007 ausdrücklich ausgeführt, dass der Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht eine "Vor-Voraussetzung" einer irgendwie gearteten Mitgliedschaft vor der notwendigen Mitgliedschaft voraussetzen dürfe (a.a.O., Rn. 34) und hat das BSG in dem hierauf ergangenen Revisionsurteil vom 28. Februar 2008 (a.a.O.) diese Entscheidung des LSG Baden-Württemberg ausdrücklich bestätigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 1574/07

    Gesetzliche Krankenversicherung - Beginn der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2014 - L 4 KR 552/10
    Zu verweisen ist auf einschlägige Rechtsprechung und Kommentatur etwa bei: - BSG, Urteil vom 17. Februar 2004, B 1 KR 7/02 R, Rn. 19 ff. - BSG, Urteil vom 28. Februar 2008, B 1 KR 17/07 R, Rn. 22, ff. - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 2007, L 11 KR 1574/07, Rn. 33 ff. - Pitz in Juris-PK, § 24i SGB V, Rn. 14, 16 - Nolte in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 24i SGB V, Rn. 8 - Joussen in Becker/Kingreen, Kommentar zum SGB V, § 200 RVO, Rn. 2 - Wagner in Krauskopff, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung - Kommentar, § 24i SGB V, Rn. 14 aE Den in diesen Entscheidungen des BSG zitierten Besprechungsergebnissen der Krankenkassen-Spitzenverbände etwa aus den Jahren 1996 und 2005, in denen als ausschließlicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Mitgliedschaft zu einer gesetzlichen Krankenkasse am Beginn der Mutterschutzfrist festgehalten wird, vermag sich der erkennende Senat nicht anzuschließen.
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